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Freies WLAN auch in der Ferienwohnung? - Bundesregierung verpasst Chance beim Gesetzesentwurf zur Störerhaftung

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Bundesregierung verpasst Chance beim Gesetzesentwurf zur Störerhaftung

Gesetzentwurf zu WLAN
© panthermedia.net / Lammeyer

Freies WLAN in einer Ferienwohnung wird es wohl auch in der Zukunft eher nicht geben. Die Bundesregierung will, nach ihrem Gesetzentwurf vom 11.03.2015, zwar WLANs öffnen – aber nicht für Privatpersonen. Ein echtes offenes WLAN bleibt scheinbar weiterhin unerwünscht.

Bisher müssen alle Betreiber eines WLAN dafür haften, was in ihren drahtlosen lokalen Netzen geschieht. Knackpunkt ist die sogenannte Störerhaftung: WLAN-Anbieter sind rechtlich haftbar für die Aktionen der Nutzer, etwa bei illegalen Datendownloads. Das soll sich nun ändern.
Gastronomen, Anbieter in Flughäfen, Cafés oder auch Rathäusern und Bibliotheken sollen künftig leichter ein öffentliches WLAN anbieten können. Private Anbieter von Funknetzen werden hier aber nicht berücksichtigt. Für sie ist das Betreiben eines WLAN-Netzes weiterhin ein großes Risiko.
Privatpersonen, die beispielsweise ihren Nachbarn oder den Bewohnern einer Ferienwohnung ihr WLAN zur Verfügung stellen wollen, müssen unter anderem die Namen aller Nutzer kennen. Diese Pflichten insbesondere für private Anbieter sind umstritten.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes

Immerhin besteht Hoffnung: es handelt sich hier um einen ersten Entwurf …
Oliver
Blogger

Blogbeitrag zum Thema WLAN in der Ferienwohnung:
Internet(WLAN)-Zugang im Ferienobjekt

Gute Artikel zum Thema:
Das neue WLAN-Gesetz ist ein Witz, Herr Gabriel!
ThinkHotSpot

Unterkünfte mit Internet:
Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit einem WLAN-Anschluss


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